Alexander Krauss

Hartz IV: Sanktionen bleiben möglich

Dresden. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem Hartz-IV-Sanktionen teilweise möglich bleiben, erklärte Alexander Krauß (Landesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Sachsen und CDU-Bundestagsabgeordneter):

"Von jedem Langzeitarbeitslosen kann man erwarten, dass er sich selbst um Arbeit bemüht und zum Beratungstermin erscheint. Wer sich nicht bemüht, der sollte auch weniger Geld bekommen. Es gibt leider einen kleinen Anteil unter den Langzeitarbeitslosen, die um jede Form der Arbeit einen weiten Bogen machen. Hier muss es weiterhin möglich sein, die Gelder zu kürzen. Das erwarten die Krankenschwester und der Maschinenschlosser, die mit ihren Beiträgen Hartz IV finanzieren. Die allermeisten Langzeitarbeitslosen - 97 Prozent - sind von Sanktionen nicht betroffen."

"Es ist gut, dass weiterhin Sanktionen möglich sind."

Alexander Krauß MdB, Landesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Sachsen